Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Veränderungen in der Arbeitswelt und der demografische Wandel haben Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit Kurzem fordert der Gesetzgeber (§ 84 Abs. 2 SGB IX) die Unternehmen auf, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Der Nutzen ist eindeutig:
Die Reduzierung von Krankenzeiten wirkt sich direkt und positiv auf die wirtschaftlichen Ergebnisse aus. Eine neue „Gesundheitskultur“ schafft Motivation, Veränderungswille und Zufriedenheit. Das Ansehen als fairer und sozial handelnder Arbeitgeber wächst.
Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements mit
- der Einführung und Gestaltung eines standardisierten Prozesses
- der Einrichtung und Begleitung eines Integrationsteams
- dem Coaching von erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- dem Bildungscoaching für berufliche Neuorientierungen
- der Einführung von Gesundheitszirkeln
- dem Training von Führungskräften
